Öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und SozialesÄnderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und ArbeitszeiterfassungStellungnahme des Einzelsachverständigen Hans Hanau
22. Oktober 2020
Foto: Kimberly Farmer @ unsplash
Die gutachterliche Stellungnahme von unserem Verbundmitglied Prof. Dr. Hans Hanau wurde zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14. September 2020 verfasst.
Abstract:
Die Linke verlangt in ihrem Antrag (19/17134), das Arbeitszeitgesetz gemäß des EuGH-Urteils so zu ergänzen, dass es Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit taggenau aufzuzeichnen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/20585), das Urteil des EuGH umzusetzen und den Beschäftigten mehr Einfluss auf Dauer, Lage und Ort ihrer Arbeit zu ermöglichen.
Prof. Dr. jur. Hans Hanau, Arbeitsrechtler an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, stellte fest, die Anträge beruhten auf einem „weit verbreiteten Missverständnis“. Das Urteil werde ganz überwiegend so verstanden, als habe der EuGH die flächendeckende Einführung von Systemen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit angeordnet.
„Tatsächlich kommt dieser Begriff jedoch in der Entscheidungsbegründung kein einziges Mal vor. Es ist lediglich vom Messen beziehungsweise dem Feststellen der Arbeitszeit die Rede“, schrieb Hanau in seiner Stellungnahme. Dieser Unterschied sei „elementar“.
Hans Hanau weist darauf hin, dass es vor allem um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer geht und das System sicherstellen muss, dass Ruhepausen eingehalten werden. Dazu sei es nicht zwingend erforderlich, die Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Link zur vollständigen Stellungnahme: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/Anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExMS9BbmhvZXJ1bmdlbi83MDcwNjYtNzA3MDY2&mod=mod683370
Die Anhörung war übrigens dank technischer Probleme in besonderer Weise unterhaltsam: https://www.youtube.com/watch?v=gEh1JBC2D0w&feature=youtu.be