Entbetrieblichung von Arbeitsverhältnissen und Mitbestimmung
Das „Normalarbeitsverhältnis“ (Mückenberger 1985) ist im „Normalbetrieb“ (Sydow/Wirth 1999) als Bezugspunkt sowohl des Arbeitsrechts als auch des Personalmanagements mit einer Vielzahl von Schutz- und Partizipationsrechten ausgestattet, die sich für die flexibilisierten Beschäftigungsverhältnisse in der Praxis als ausgedünnt erweisen. Am Beispiel der Netzwerkorganisation und des Drittpersonaleinsatzes beschreiben wir diese Entgrenzung (Apitzsch 2006, Klein-Schneider/Beutler 2013, Hertwig/Kirsch/Wirth 2016), insbesondere die Entbetrieblichung von Arbeitsverhältnissen und die damit einhergehende abnehmende Passgenauigkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums, vor allem auf dem Feld der Mitbestimmung (Däubler 2015, Deinert 2014, Rieble 2014, Günther & Böglmüller 2015). Mit Bezug auf macht- bzw. tauschtheoretische Überlegungen (Matiaske 1998, Nienhüser 2014) werden Möglichkeiten eruiert, inwieweit die Neuformulierung des Arbeitnehmerbegriffs und die Umgestaltung der Mitbestimmung „gute Arbeit“ auch für bislang am Rand des Arbeitsmarktes stehende Gruppen von Beschäftigten gewährleisten können.
- Dauer: 08.2017 - 12.2020
- Projektleitung: Prof. Dr. Hans Hanau, Prof. Dr. Wenzel Matiaske
- Drittmittelgeber: Landesforschungsförderung Hamburg