Selbstständigkeit und soziale Sicherung
Zu den „Standards guter Arbeit“ gehört die Chance zur Absicherung gegen soziale Risiken mit Hilfe der ausgeübten Tätigkeit und des hierbei erzielten Einkommens. Eine eigene Gruppe bilden im Hinblick auf die sozialen Risiken Formen selbstständiger Tätigkeit, besonders wenn sie durch eine Person allein oder mit wenigen Beschäftigten ausgeübt werden. Selbst die Kategorien der „kleinen Selbstständigkeit“ sind jedoch vielfältig und in fortwährender Bewegung. Das Projekt beruht auf der Erkenntnis, dass Ausmaß und Vielfalt der Selbstständigkeit weiter zunehmen wird und die Grenzen zum „Normalarbeitsverhältnis“ einer- und zur nichtprofessionellen Betätigung andererseits weicher werden. Auch die überkommenen Formen des Werkvertrags und der Subunternehmerschaft werden durch die technischen Entwicklungen im Kontext „Arbeit 4.0“ weiter begünstigt.
Deutsches und europäisches Sozialrecht werden auf ein Leitbild (oder Leitbilder) der im System gesicherten Selbstständigkeit hin untersucht. Zurückliegende Reformen können Aufschluss geben, ob und wie sozialer Sicherungsbedarf für selbständige Betätigung identifiziert und berücksichtigt wird. Zur rechtlichen Ausgestaltung sozialer Sicherung zeitgenössischer Konstellationen, etwa neu entstehender Formen internet-gestützter Berufstätigkeit („Share Economy“, Crowd Work), sind empirisch sicherungsfähige und –bedürftige Risiken zu identifizieren.
- Publikationen Schuler-Harms
- Publikationen Leßmann
- Publikationen Goldberg
- Dauer: 08.2017 - 12.2020
- Projektleitung: Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Dr. Ortrud Leßmann
- Drittmittelgeber: Landesforschungsförderung Hamburg