Anwendung des AGG und weiterer Gleichbehandlungsgesetze in der betrieblichen Praxis
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sind Merkmale „guter Arbeit“. Bei steigender Heterogenität der Beschäftigungsformen und Arbeitsbedingungen im Zuge der Digitalisierung von Arbeit werden die Herausforderungen bezüglich Nichtdiskriminierung komplexer, sowohl was Steuerungsformen gesetzlicher und betrieblicher Art als auch was Ansprüche und Erwartungen der Beschäftigten selbst betrifft. Auf organisationaler Ebene treffen Arbeitsgesetze, betriebliche Gleichbehandlungsstrategien sowie Interessen verschiedener Beschäftigtengruppen und deren Vertretungen zusammen und gestalten das mikropolitische Feld, in dem Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ausgehandelt werden. Unter den betrieblichen Strategien ist der Ansatz des Diversity Managements besonders interessant, da dessen Anspruch gerade im Managen der Heterogenität besteht.
In der Forschungsagenda „Antidiskriminierung und Gleichstellung bei digitalisierter Arbeit“ soll untersucht werden, wie Gleichstellung im Rahmen fortschreitender Digitalisierung verhandelt wird und welche Rolle dabei Antidiskriminierungsgesetze auf der einen Seite und Diversity Management auf der anderen Seite spielen. Welche Interessen treffen in der Organisation aufeinander und welche Einflussmöglichkeiten haben verschiedene Akteursgruppen? Welche Gleichstellungsstandards resultieren daraus und welche Empfehlungen lassen sich für die Gestaltung diskriminierungsfreierer digitalisierter Arbeit ableiten?
- Dauer: 08.2017 - 12.2020
- Projektleitung: Prof. Dr. Daniela Rastetter
- Drittmittelgeber: Landesforschungsförderung Hamburg