Aushandlung und Realisierung von Standards des Arbeitsschutzes am Beispiel der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie
Die fortschreitende Flexibilisierung und technologische Entwicklung wirken darauf hin, dass in Zukunft Regulierungen der Arbeitszeit eine hohe Bedeutung haben werden, die in der Praxis auf zunehmende Probleme stoßen werden. Die maßgebliche rechtliche Grundlage bieten die - im europäischen Kontext intensiv diskutierte - Europäsche Arbeitszeitrichtlinie und die korrespondierenden nationalen Bestimmungen wie das deutsche Arbeitszeitgesetz. Während der gesetzliche Arbeitsschutz gemeinhin generelle und nicht zu unterschreitende Mindeststandards vorgibt, enthalten die Regelungen zur Arbeitszeit diesbezügliche Optionen auf Verhandlungsbasis auf individueller und kollektiver Ebene. In empirischer Hinsicht stellen sich zahlreiche Fragen, die sich Entstehungsprozess und Inhalt von vereinbarten Standards im europäischen Kontext beziehen.
- Dauer: 08.2017 - 12.2020
- Projektleitung: Prof. Dr. Florian Schramm
- Drittmittelgeber: Landesforschungsförderung Hamburg